Univ.-Prof. Dr. Rupert Menapace
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blank Die Korrektur der Fehlsichtigkeit
mittels Einpflanzung
irisfixierter Vorderkammerlinsen
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Eine Fehlsichtigkeit kann mittels Brille oder Kontaktlinsen korrigiert werden. Brillen werden von manchen Patienten nicht gewünscht, Kontaktlinsen oft schlecht oder nicht vertragen. Für der Ausübung mancher Berufe oder Sportarten ist Normalsichtigkeit Voraussetzung.

Fehlsichtigkeiten können mittels Laserbehandlung der Hornhaut oder Kunstlinseneinpflanzung ins Auge korrigiert werden.

Der Vorteil der Laserbehandlung besteht neben der einfachen Durchführbarkeit darin, dass die vordere Augenkammer nicht eröffnet werden muss.

Ein gravierender Nachteil ist jedoch, dass die dabei vorgenommene Abtragung von Hornhautgewebe nicht rückgängig gemacht werden kann. Um Schmerzen und rasche Erholung der Sehschärfe zu gewährleisten, verwenden die meisten Operateure das LASIK-Verfahren, bei dem im Pupillarbereich eine oberflächenparallele Hornhautlamelle geschnitten und weggeklappt wird. Nach Abtragung des Gewebes in der Tiefe wird diese Decklamelle wieder zurückgeklappt. Eine Wiederanheilung erfolgt nur am Rand. Neben dieser bleibenden Schwächung der Hornhautarchitektur kann der Verlauf prinzipiell durch Faltenbildung, Keimeinwanderung, sowie Epitheleinwachsungen in den Zwischenraum kompliziert werden.

Laserverfahren können zudem nur in einen begrenzten Dioptrienbereich: ca. +3.0 Übersichtigkeit bis –6.0 (max –8.0) Kurzsichtigkeit sicher eingesetzt werden.

Die Vorteile der Linseneinpflanzung über die eigene natürliche Linse bestehen in der hervorragenden optischen Bildqualität und der Möglichkeit, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, da sich die Kunstlinse im Bedarfsfall problemlos aus dem Auge wiederentfernen lässt.

Die besten Ergebnisse wurden mit Kunstlinsen erzielt, die über der Pupille positioniert und mittels zweier winziger Klemmen an der Regenbogenhaut befestigt werden („Irisfixierte Voderkammerlinse“: Abb. 1). Voraussetzung für ihre Verwendung ist lediglich, dass die vordere Augenkammer genügend Platz für die Kunstlinse aufweisst. Dies wird durch eine präzise Vermessung der Augenvorderkammer sichergestellt Die Kunstlinse selbst ist faltbar und wird über einen nur 3mm schmalen selbstdichtenden Schnitt an der Grenze zur klaren Hornhaut ins Auge eingeführt (Abb. 2). Abbildungsqualität und mechanischen Festigkeit der Hornhaut werden im Gegensatz zur Laserbehandlung (LASEK, LASIK) nicht beeinträchtigt.

Da die Anwendbarkeit lediglich von den Platzverhältnissen im Auge abhängt, ist diese Verfahren im Gegensatz zur Laserabtragung auch zur Korrektur sehr hoher Fehlsichtigkeiten, inbesondere auch bei sehr hohen Kurzsichtigkeiten geeignet. Faltbare Linsen dieses Typs werden derzeit noch nur für Augen mit geringem Astigmatismus angeboten.

Die Genauigkeit der erzielbaren Korrektur ist hoch, wenn auch etwas geringer als bei der Laserabtragung von Hornhautgewebe.

Entscheidend für den Erfolg beider Verfahren ist, dass die eventuelle Ausschlusskriterien genau beachtet werden. Die Kunstlinseneinflanzung erfordert vom Arzt besonderes Geschick und grosse Erfahrung auf dem Gebiet der Linsenchirurgie. Dies gilt auch für die Laserabtragung von Hornhautgewebe, allerdings nich im vergleichbarem Ausmass.

Ablauf:

1. Eignungsuntersuchung:

Zur Feststellung der Eignung für die Einpflanzung einer irisfixierte Vorderkammerlinse wird zunächst der genaue Korrekturbedarf ermittelt. Danach werden Krümmung der Hornhaut und Tiefe der Vorderkammer vermessen. Daraus wird die Brechkraft der passenden Kunstlinse berechnet. Zudem werden Zahl und Zustand der Zellen auf der Hornhautinnenfläche bestimmt. Diese sind für die Klarheit der Hornhaut wichtig.

Bietet die Vorderkammer ausreichend Platz, wird die passende Kunstlinse berechnet und der Operationstermin abgesprochen.

2. Eingriff:

Etwa eine Woche vor der Operation wird mit einem speziellen Laser ambulant und im Sitzen eine winzige Öffnung an der Wurzel der Regenbogenhaut („Laseriridoptomie“) angelegt. Die Linseneinpflanzung selbst erfolgt in Injektions- oder Tropfanästhesie. An der oberen Grenze zur klaren Hornhaut wird ein 3.2mm schmaler Ventilschnitt angelegt. Die vordere Augenkammer wird mit einer speziellen Substanz („Viskoelastikum“) tiefgestellt und die faltbare Korrekturlinse mit einem Spezialspatel eingeführt (Abb. 3). Im Auge wird die Linse in die Horizontale gedreht und über der Pupille einzentriert, um dann mittels der beiden Klemmen an der Regenbogenhaut fixiert zu werden. Danach wird das Viskoelastikum ausgespült und das selbstdichtende Ventil zum Wundverschluss aktiviert. Ein Nähen der Wunde ist nicht erforderlich.

3. Nachkontrollen:

Nach der Operation werden Sitz der Linse und Augendruck kontrolliert. Danach kann der Patient das Spital verlassen. Am 1. Tag danach erfolgt eine weitere Kontrolle. Zu diesem Zeitpunkt erreichen die PatientInnen in der Regel schon ein sehr gutes Sehvermögen.

Weitere Kontrollen erfolgen in der Regel nach 1 Woche, 1 Monat, 3-6 Monaten, und danach jährlich. Dabei werden neben der Sehschärfe Linsensitz , bei den Jahreskontrollen zudem Zahl und Zustand der Zellen an der Hornhautinnenfläche kontrolliert.

Die PatientInnen können sich schon nach 1 Woche voll belasten. Lediglich die Massage des Auges und Sportarten mit der Gefahr von Augenprellungen sind zu vermeiden.

Sollte dies zu einem späteren Zeitpunkt - aus welchen Gründen auch immer - gewünscht oder notwendig werden, kann die Korrekturlinse in Tropfanästhesie durch einen ebenso kleinen und selbstdichtenden Miniventilschnitt wiederentfernt und so der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.
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